VERKAUFSKONDITIONEN

Die Verkaufspreise verstehen sich als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Wohnungen inklusive Miteigentumsanteil am Land gemäss Kaufvertrag inkl. Vertragsbestandteile (Vertragspläne und Baubeschrieb).

KAUF- UND ZAHLUNGSABWICKLUNG

Bei Abschluss des Reservationsvertrages ist eine Anzahlung zu leisten –

  • 4,5-Zimmer-Wohnungen CHF 40’000.–
  • 3,5-Zimmer-Wohnungen CHF 30’000.–
  • Attikawohnungen CHF 50’000.–

Diese Reservationszahlung ist weder zu verzinsen noch sicherzustellen.

Die erste Akontozahlung erfolgt nach der öffentlichen Beurkundung. Die darauffolgenden richten sich nach dem Baufortschritt.

  • Bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages sind der veräussernden Partei 20% (abzüglich der Reservationszahlung) des Kaufpreises zu überweisen. Der Käufer übergibt dem Verkäufer bei der öffentlichen Beurkundung ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines in der Schweiz domizilierten Finanzinstitutes.
  • Nach Vollendung der Betonierung Decke Tiefgarage sind weitere 20% des Kaufpreises zur Zahlung fällig.
  • Weitere 20% des Kaufpreises sind bei der Betonierung Decke Attikageschosses zu überweisen.
  • Weitere 15% des Kaufpreises sind nach Einbau Fenster zu überweisen.
  • Weitere 15% des Kaufpreises sind nach dem die Unterlagsböden eingebracht wurden zu überweisen.
  • Die Restkaufpreissumme inklusive allfälliger Mehrkosten ist vor Besitzantritt (Übergang Nutzen und Gefahr) zu bezahlen.


IM PAUSCHALPREIS INBEGRIFFEN

Im Kaufpreis inbegriffen sind alle Arbeiten und Lieferungen, die zur schlüsselfertigen Erstellung der Vertragsobjekte erforderlich sind. Der Kaufpreis umfasst alle auf die Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen anfallenden Bauvorbereitungs-, Gebäude-, Umgebungs-, Reinigungs- und Räumungskosten mit Einschluss sämtlicher Honorare sowie Baunebenkosten wie Anschluss- und weitere Gebühren, Versicherungskosten, Vermessungs- und Vermarktungskosten inkl. der Gebäudeaufnahme, Zinsen und Spesen aller Art. Einrichtungsgegenstände haben in diesem Verkaufsdossier nur darstellenden Charakter und sind im Kaufpreis nicht enthalten.

Im Kaufpreis nicht inbegriffen:

  • Die Hälfte der Gebühren und Auslagen des Notars und des Grundbuchamtes
  • Die Kosten für die Errichtung, Beurkundung und Eintragung von Grundpfandrechten
  • Kosten für zusätzliche Leistungen und bauliche Änderungen (Sonderwünsche) sowie allfällige Honorare

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